Das BTHG/SGB IX stellt die Personenzentrierung und individuelle Leistungen in den Mittelpunkt. Dies macht auch einen Prozess der Weiterentwicklung der Werkstätten für Menschen mit Behinderungen (WfbM) erforderlich.
Um den gemeinsamen Prozess der Weiterentwicklung zu unterstützen und die dazu erforderlichen Daten fortlaufend zu erheben, ist ein Monitoring zur qualitätsgerechten Leistungserbringung nach § 69 LRV zur Teilhabe am Arbeitsleben im Arbeitsbereich WfbM entwickelt worden.
Grundlage dafür sind die „Gemeinsamen Grundsätze zur Ausgestaltung der besonderen Qualitätskriterien und für die Entwicklung eines Monitorings zur qualitätsgerechten Leistungserbringung nach § 69 LRV zur Teilhabe am Arbeitsleben im Arbeitsbereich der Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) und bei anderen Leistungsanbietern (aLA)“
Das Erhebungsmanual ist das Instrument zur Erhebung dieser Daten. Wesentliches Ziel der darin enthaltenen Fragen ist es, möglichst genau zu beschreiben:
Der KVJS erhebt im Auftrag der Landkreise und Stadtkreise von Baden-Württemberg diese Daten.
Bei inhaltlichen Fragen wenden Sie sich bitte an Ihren zuständigen Stadt-/ Landkreis.
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